Medienmitteilungen

Medienmitteilung: Keine Erhöhung der Grenzwerte von Mobilfunkbasisstationen

Der Ständerat hat am 8. Dezember 2016 die Motion 16.3007 „Modernisierung der Mobilfunknetze…“ und damit eine Erhöhung der Grenzwerte abgelehnt. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein begrüsst diesen Entscheid sehr und bedankt sich bei den Räten für ihre Weitsicht.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein erinnert aber daran, dass das Thema auf der politischen Agenda bleiben muss. Die unabhängige Wissenschaft empfiehlt schon lange eine Senkung der Grenzwerte und insbesondere eine Berücksichtigung der athermischen Effekte der Funkstrahlung. Diese Effekte können zu oxidativem Zellstress und in der Folge zu genetischen Schäden bei Menschen, Tieren und Pflanzen führen. Schwache Funkstrahlung kann nachweislich auch die Entstehung von Krebs fördern. Zudem müssten Schutzmassnahmen für die rasch steigende Zahl elektrosensibler Personen getroffen werden.

Weitere Informationen über Elektrosensibilität und Elektrohypersensitivität (EHS)
http://www.funkstrahlung.ch

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Medienmitteilung: Abstimmung im Ständerat über die Motion 16.3007 „Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen“

Am 8. Dezember wird der Ständerat über die Motion 16.3007 „Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen“ abstimmen.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat dem Ständerat Unterlagen zukommen lassen, die ihm aufzeigen müssten, dass die Schweiz nicht die besten Grenzwerte der Welt hat sondern auf Augenhöhe mit Ländern wie Italien, China und Russland ist. Eine Erhöhung der Anlagegrenzwerte würde die Schweiz zu den am stärksten verstrahlten Länder befördern.
Der Bundesrat setzt eigens eine „beratende Expertengruppe NIS (BERENIS)“ ein und konsultiert sie in der Sache Grenzwerterhöhung dann gar nicht. Die Berenis-Gruppe hat deshalb klar eine blosse Alibi- bzw. Feigenblattfunktion und kostet vermutlich noch viele Steuergelder

Die Richtigkeit der folgenden sechs Aussagen können wir folgerichtig begründen und mit seriösen Studien belegen.

  1. Eine Erhöhung der Grenzwerte ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden.
  2. Den steigenden Datenverkehr kann man auch mit tieferen Grenzwerten bewältigen, wenn moderne technische Lösungen eingesetzt werden.
  3. Die geltenden Grenzwerte berücksichtigen keine nicht-thermischen Effekte der Funkstrahlung und sind deshalb unzureichend.
  4. Die Spitzenforschung hat belegt, dass oxidativer Zellstress und Schäden am Erbgut weit unterhalb der Anlagegrezwerte entstehen.
  5. Die Schweiz hat ein Grenzwertkonzept, das die Bevölkerung nicht besser schützt als in anderen Ländern. Im Gegenteil, einige Länder schützen ihre Bevölkerung sogar besser.
  6. Wer behauptet, es gibt keine negativen Auswirkungen von Funkstrahlung auf Menschen, Tiere und Pflanzen, ist entweder uninformiert oder verbreitet Industriepropaganda.

Unsere beiden Versände an die Ständeräte per Brief und Mail plus Beilagen können auf unserer Homepage unter Politik (link) eingesehen werden.

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Medienmitteilung: Ärztliche Leitlinie für die Behandlung von Elektrohypersensivität

Immer mehr Menschen werden von den Auswirkungen elektromagnetischer Felder (Funkstrahlung, Strom etc.) in ihrem täglichen Leben eingeschränkt und erkranken teilweise ernsthaft. Studien belegen, dass die Zahl der Betroffenen seit den 1990er Jahren kontinuierlich am steigen ist. Bislang fehlte es in der medizinischen Praxis jedoch an einheitlichen Empfehlungen für die Diagnose, Therapie und Prävention dieses Krankheitsbildes.

Die Europäische Akademie für Umweltmedizin (EUROPAEM - European Academy for Environmental Medicine) hat deshalb zu Handen der Ärzteschaft eine neue Leitlinie erarbeitet, die das Erkennen und Therapieren des komplexen Krankheitsbildes erleichtert. Sie enthält auch wichtige Information zur Prävention. Die Arbeit wurde erst kürzlich in der internationalen Fachzeitschrift Reviews on Environmental Health veröffentlicht.

Mit der medizinischen EMF-Leitlinie 2016 steht der Ärzteschaft ein schon lange erwartetes Arbeitsinstrument zur Verfügung, das auf dem aktuellen Stand der medizinischen Forschung basiert und sie in die Lage versetzt, Patienten kompetent behandeln zu können.

Der Dachverband begrüsst diese Leitlinie ausdrücklich, da sie zu einem besseren Verständnis der Elektrosensibilität in der ärztlichen Praxis beiträgt.

Englisches Original mit wichtigem Zusatzmaterial
https://www.degruyter.com/view/j/reveh.ahead-of-print/reveh-2016-0011/reveh-2016-0011.xml?format=INT
Deutsche Übersetzung
https://europaem.eu/de/bibliothek/blog-de/98-europaem-emf-leitlinie-2016
Weitere Informationen über Elektrosensibilität und Elektrohypersensitivität (EHS)
http://www.funkstrahlung.ch

 

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Eine Million Mobilfunkanlagen für die Schweiz

Am Donnerstag diskutiert der Nationalrat über eine Erhöhung der Grenzwerte für Mobilfunkanlagen.

Die Mobilfunknetze werden mit einer zunehmenden Datenflut ausgelastet. Die Grundkonzeption der Netze stösst dabei an ihre physikalischen Grenzen und statt einer sinnlosen Grenzwerterhöhung für Funkstrahlung, sind moderne und flexible Lösungen gefragt. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein fordert deshalb statt weiterer grosser Antennenmasten eine Million Kleinstfunkanlagen für Büros, Restaurants, Hotels, Plätze, private Haushalte etc. Nur so kann die Datenflut zukünftig bewältigt und die Strahlenbelastung einigermassen tief gehalten werden.

Rund 80% des Datenvolumens wird von leistungsstarken Antennenmasten mit Teilnehmern in Gebäuden abgewickelt. Das ist aus funktechnischer Sicht schlecht, da Gebäudehüllen die Strahlung von Handys und Antennenmasten stark abschirmen. Besser ist es deshalb, Innenräume mit sogenannten Femtozellen von innen zu versorgen. Im Ausland sind diese schon lange im Einsatz und in der Schweiz werden sie von einem Anbieter sogar kostenlos an Kunden abgegeben. Diese Kleinstfunkanlagen strahlen mit maximal 10 Milliwatt Sendeleistung. Grosse Antennenmasten hingegen mit bis zu mehreren zehntausend Watt.

Durch den vermehrten und kostengünstigen Einsatz von Femtozellen, erhält man eine wünschenswerte Trennung zwischen Innen- und Aussenraumversorgung, die entscheidende Vorteile bringt. Teilnehmer in Gebäuden kommen so in den Genuss einer viel besseren Verbindung. Die grossen Antennenmasten werden dabei massiv entlastet und stehen wieder tatsächlich mobilen Kunden zur Verfügung. Zudem kann punktuell und bedarfsorientiert versorgt werden, statt flächendeckend laufend den Strahlenpegel für die ganze Bevölkerung zu erhöhen. Entscheidend für die vielen von Funkstrahlung betroffenen Menschen ist der Umstand, dass dadurch die Zwangsbestrahlung vermieden oder zumindest vermindert werden kann und man so dem Verursacherprinzip gerecht wird.

Am Donnerstag wird im Nationalrat darüber diskutiert, ob die Grenzwerte für Funkstrahlung erhöht werden sollen oder nicht. Eine allfällige Grenzwerterhöhung verhindert Innovationen in diesem Bereich und führt dazu, dass noch viele Jahre an überholter Dynosauriertechnologie mit grossen Antennenmaste festgehalten wird. Zudem würde der sträflich vernachlässigte Glasfaserausbau um weitere Jahre wenn nicht Jahrzehnte verzögert werden.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Broschüre (Link)

 

Freundliche Grüsse

Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein

www.funkstrahlung.ch

 

 

 

 

Der Bundesrat missachtet Bundesgerichtsurteile zum Ausbau der Stromnetze

Das Bundesgericht hat in vier Fällen, bei denen es um einen Ausbau (Kapazitätserhöhung) der Stromnetze geht, klar entschieden

  • Längenberg, ein Teil der auszubauenden Leitung muss in den Boden
  • Riniken AG, ein Teil der auszubauenden Leitung muss in den Boden
  • Lauerz, ein Teil der auszubauenden Leitung muss in den Boden
  • Hohle Gasse, die auszubauende Leitung muss verschoben werden, damit die Grenzwerte eingehalten sind

Hier gilt anzumerken: Wenn sich Leitungen im Boden befinden, werden die Grenzwerte zwangsläufig eingehalten.

Was macht nun die Stromindustrie? Sie lässt über den Bundesrat die entsprechenden Verordnungen und Gesetze ändern, um die Bundesgerichtsurteile umgehen zu können!

Der Dachverband Elektrosmog CH und LI hat diese Absicht in seiner Vernehmlassung zur geplanten Verordnungsänderung klar dokumentiert.

Zur Krönung schreibt der Bundesrat in seiner Begründung:

„Der Bundesrat hat heute die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an ein Urteil des Bundesgerichts angepasst. Dieses befand, dass die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen weniger streng begrenzt werde als jene von neuen Anlagen. Neu müssen alte Anlagen bei gewissen Umbauten oder betrieblichen Änderungen strengere vorsorgliche Emissionsbegrenzungen erfüllen als bisher.“

Diese Beschreibung suggeriert „alles wird besser“, obwohl genau das Gegenteil der Fall ist: Bei Leitungsausbauten sollen die Leitungen explizit nicht mehr in den Boden, Leitungsverschiebungen werden auch ausgeschlossen und die Grenzwerte müssen nach wie vor nicht eingehalten werden. Hier scheinen die Verfasser auf mangelnde Fachkenntnis des Parlaments zu hoffen.

Die Interessierten Kreise werden die Verordnungsänderung vom Bundesgericht auf Gesetzeskonformität überprüfen lassen, was zu einer weiteren beträchtlichen Verzögerung des Leitungsausbaues führen wird.

Ausführliche Informationen können unserer Stellungnahme im Anhang entnommen werden.