Die Motion 20.3237 «Mobilfunknetz - die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen» wurde angenommen. Dabei geht es im Spannungsfeld Gesundheit und Wirtschaft um die Abwägung, wem der Vorzug zu geben ist, der Gesundheit oder der Wirtschaft. Sollen der Mensch und die Umwelt mehr durch Mobilfunk belastet werden, damit sich der Mobilfunk raschmöglichst und unbesehen der mittlerweile bekannten Risiken ausbauen lässt?
Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung über das Abstimmungsresultat des Nationalrates
Grüne: Klares Ja zur Gesundheit (83% Nein / 0% Ja)
SVP: mehrheitliches Ja zur Wirtschaft (24% Nein / 62% Ja)
SP: mehrheitliches Ja zur Wirtschaft (13% Nein / 56% Ja)
Die Mitte: Klares Ja zur Wirtschaft (0% Nein / 84% Ja)
FDP: Klares Ja zur Wirtschaft (0% Nein / 83% Ja)
GLP: Klares Ja zur Wirtschaft (0% Nein / 94% Ja)
Wir empfehlen bei den nächsten Wahlen, diejenigen zu wählen, die sich für die Gesundheit einsetzen. Die Bürgerliche Mitte hat sich für die Wirtschaft entschieden und ist deshalb nicht wählbar.
Die detaillierten Abstimmungsresultate finden sie auf der Seite des Bundes sowie farblich dargestellt und nach Kantonen gruppiert in dieser Tabelle (link).
Folgende Änderungen sind vorstellbar, welche bereits im Expertenbericht «Mobilfunk und Strahlung» (link) Seite 86 von der Mobilfunkbranche angedacht wurden.
- Mobilfunkanlagen bis 100 Watt Sendeleistung sollen neu nicht mehr den Anlagegrenzwert einhalten müssen und bewilligungsfrei gebaut werden dürfen.
- Die Strahlung von konventionellen Antennen soll über den Tagesverlauf gemittelt werden (24 Stunden), was zur einer massiv höheren Belastung führt.
- Die Anlage wird umdefiniert: Die Anlagegrenzwerte sollen nur noch für jede einzelne Mobilfunkanlage eines Betreibers an einem Masten berücksichtigt werden und nicht mehr aufsummiert für alle Antennenbetreiber.
Ausführliche Erklärungen finden Sie im beigelegten Parlamentsbrief, den wir allen Nationalräten vor der Abstimmung zugeschickt haben.
Zusammenfassend halten wir fest, dass mit der Zustimmung zur Motion die Strahlenbelastung der Bevölkerung, insbesondere der Antennenanwohner in Wohn- und Geschäftsquartieren erheblich steigen wird. Das vorsorgliche Schutzniveau wird trotz nominell unveränderter Anlagegrenzwerte in der NISV massiv sinken. Dies alles im Wissen, dass die biologische Studienlage genau das Gegenteil gebietet. Die wissenschaftliche Beratungsgruppe BERENIS des Bundesrats hat deshalb dringlich darauf hingewiesen, dass Funkstrahlung im Bereich der Anlagegrenzwerte Störungen in Zellen verursachen und damit genetische Schäden mit der Folge von Krebs auslösen können.