Schweiz

Motion "rascher Ausbau des Mobilfunks" angenommen

Die Motion 20.3237 «Mobilfunknetz - die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen» wurde angenommen. Dabei geht es im Spannungsfeld Gesundheit und Wirtschaft um die Abwägung, wem der Vorzug zu geben ist, der Gesundheit oder der Wirtschaft. Sollen der Mensch und die Umwelt mehr durch Mobilfunk belastet werden, damit sich der Mobilfunk raschmöglichst und unbesehen der mittlerweile bekannten Risiken ausbauen lässt?

Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung über das Abstimmungsresultat des Nationalrates

Grüne: Klares Ja zur Gesundheit (83% Nein / 0% Ja)
SVP: mehrheitliches Ja zur Wirtschaft (24% Nein / 62% Ja)
SP: mehrheitliches Ja zur Wirtschaft (13% Nein / 56% Ja)
Die Mitte: Klares Ja zur Wirtschaft (0% Nein / 84% Ja)
FDP: Klares Ja zur Wirtschaft (0% Nein / 83% Ja)
GLP: Klares Ja zur Wirtschaft (0% Nein / 94% Ja)


Wir empfehlen bei den nächsten Wahlen, diejenigen zu wählen, die sich für die Gesundheit einsetzen. Die Bürgerliche Mitte hat sich für die Wirtschaft entschieden und ist deshalb nicht wählbar.
Die detaillierten Abstimmungsresultate finden sie auf der Seite des Bundes sowie farblich dargestellt und nach Kantonen gruppiert in dieser Tabelle (link).

Folgende Änderungen sind vorstellbar, welche bereits im Expertenbericht «Mobilfunk und Strahlung» (link) Seite 86 von der Mobilfunkbranche angedacht wurden.

  • Mobilfunkanlagen bis 100 Watt Sendeleistung sollen neu nicht mehr den Anlagegrenzwert einhalten müssen und bewilligungsfrei gebaut werden dürfen.
  • Die Strahlung von konventionellen Antennen soll über den Tagesverlauf gemittelt werden (24 Stunden), was zur einer massiv höheren Belastung führt.
  • Die Anlage wird umdefiniert: Die Anlagegrenzwerte sollen nur noch für jede einzelne Mobilfunkanlage eines Betreibers an einem Masten berücksichtigt werden und nicht mehr aufsummiert für alle Antennenbetreiber.

Ausführliche Erklärungen finden Sie im beigelegten Parlamentsbrief, den wir allen Nationalräten vor der Abstimmung zugeschickt haben.

Zusammenfassend halten wir fest, dass mit der Zustimmung zur Motion die Strahlenbelastung der Bevölkerung, insbesondere der Antennenanwohner in Wohn- und Geschäftsquartieren erheblich steigen wird. Das vorsorgliche Schutzniveau wird trotz nominell unveränderter Anlagegrenzwerte in der NISV massiv sinken. Dies alles im Wissen, dass die biologische Studienlage genau das Gegenteil gebietet. Die wissenschaftliche Beratungsgruppe BERENIS des Bundesrats hat deshalb dringlich darauf hingewiesen, dass Funkstrahlung im Bereich der Anlagegrenzwerte Störungen in Zellen verursachen und damit genetische Schäden mit der Folge von Krebs auslösen können.

Zwangsinstallation von Mobilfunkantennen?

Undenkbar - Deshalb NEIN zur Revision des Fernmeldegesetzes.

  1. Mieter XY will einen Breitbandanschluss. Die Telekomanbieterin installiert statt eines Glasfaserkabels eine Mobilfunkanlage in der Wohnung. Damit wird nicht nur er, sondern alle Nachbarn im Haus und im Quartier bestrahlt. Der Hausei­gentümer kann nichts dagegen unternehmen. Die anderen Mieter kündigen deshalb und das Haus verliert an Wert.
  2. Hauseigentümer YX wehrt sich gegen die zwangsweise Installation einer Mobil­funkantenne auf seinem Mehrfamilienhaus. Zusammen mit seinen Mietern demonstriert er deshalb dagegen vor seinem Haus. Die Polizei verschafft dem Bautrupp der Mobilfunkanbieterin Zugang zum Haus des enteigneten Besitzers.
  3. Die Mobilfunkanbieterin nimmt ihr Enteignungsrecht in Anspruch und installiert gegen den Willen der Gemeinde auf fast jedem Strassenbeleuchtungskandela­ber eine Antenne für 5G. Nicht nur die Gemeinderäte, sondern auch National­rätin XY erhält so einen Sender direkt vor ihrem Haus.
  4. Das Schulhaus und das Rathaus sollen als Antennenträger für 5G dienen. Die Mobilfunkanbieterin nimmt auch hier ihr Enteignungsrecht wahr und lässt das ganze Dach, gegen den Willen der Schulbehörde, mit neuen massive MIMO beamsteering Antennen ausrüsten.

Detaillierte Stellungnahme des Dachverband Elektrosmog Schweiz (link)

Innovation statt höhere Mobilfunk-Grenzwerte

Mail an alle Ständerätinnen und Ständeräte vom 01.12.2016

Sehr geehrte Damen und Herren

Alle können jetzt und auch in Zukunft bei den aktuellen Grenzwerten mit dem Handy telefonieren und Daten austauschen. Es würde sogar noch bei tieferen Grenzwerten problemlos funktionieren. Deshalb kann die am 8. Dezember im Ständerat traktandierte Motion 16.3007 „Modernisierung der Mobilfunknetze...“ gelassen abgelehnt werden. Folgende Argumente sprechen für die Ablehnung:

Brief an alle Ständerätinnen und Ständeräte

Erhöhung der Grenzwerte für den Mobilfunk - Motion 16.3007 „Modernisierung der Mobilfunknetze...“

Sehr geehrte Damen und Herren

Wer von Ihnen hat ein Handy und gleichzeitig auch einen Antennenmast direkt vor seinem Haus? Sie finden diese Frage unangemessen oder gar provokativ? Sie haben Recht, aber genau mit Fragen dieser Art versuchen die Mobilfunkbetreiber und deren Lobby Kritiker mundtot zu machen. Ihnen wäre es am liebsten, wenn die gesundheitsverträglichere Ausgestaltung der Mobilfunktechnik gar nicht diskutiert würde – schon gar nicht öffentlich.

Mit dem Mobilfunk verhält es sich wie mit jeder anderen risikobehafteten Technologie. Erst wenn der Gesetzgeber sachgerechte Vorsorge betreibt und die Grenzwerte verschärft, ist die Industrie gezwungen, ihre Produkte verträglicher zu machen. Beispiele wie Asbest, Benzol, FCKW, PCB, verbleite Treibstoffe oder Antibiotikaresistenzen belegen in tragischer Weise, dass trotz frühen Warnungen viel zu lange mit Massnahmen gewartet wurde. Solche Fehler müssen beim Mobilfunk vermieden werden, damit sich die Geschichte nicht wiederholt.

Hören Sie nicht auf die allzu industriefreundlichen Stimmen, die Ihnen weismachen wollen, dass es keine Alternative zur geforderten Grenzwerterhöhung geben würde. Sogar der Bundesrat ist in seinem Bericht zu zwei FDP-Postulaten (12.3580/14.3149) der Auffassung, dass „...die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV nach wie vor technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar...“ ist. Zudem ging er 1999/2000 bei der Festlegung der Anlagegrenzwerte auch von „...begründeten Hinweisen auf eine schädliche Wirkung von nichtionisierender Strahlung bei niedriger Intensität...“ aus.

Seit dieser Zeit hat die unabhängige Spitzenforschung unzweifelhaft nachgewiesen, dass Funkstrahlung auch unterhalb der Anlagegrenzwerte schädliche Wirkungen haben kann. Wer Gegenteiliges behauptet, ist entweder fachlich nicht up-to-date oder verbreitet bewusst Falschinformationen. Ausserdem belegen andere Länder mit zum Teil tieferen oder zumindest gleich hohen Grenzwerten wie die Schweiz, dass Mobilfunknetze trotzdem technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind.

Werden die Anlagegrenzwerte erhöht, führt das gemäss erwähntem Bundesratsbericht dazu, dass sich „...auch die Strahlungsbelastung im Einflussbereich der Sendeanlagen erhöht...“. Dies wird unweigerlich zu noch mehr elektrosensiblen Menschen in unserem Land führen, deren Zahl sich heute schon im Bereich von gegen 20 % der Gesamtbevölkerung bewegt. Weil die Tendenz steigend ist, warnen Ärzte und Juristen vor den absehbaren Folgen der Elektrosensibilität als ernstzunehmende Erkrankung.

Wir bitten Sie im Namen vieler Betroffener und der Menschlichkeit, sich deshalb in der Ratssitzung vom 8. Dezember 2016 gegen eine Erhöhung der Grenzwerte auszusprechen. Angemessener wäre sogar eine Senkung.

Freundliche Grüsse

Markus Lauener, Präsident                                                    Andrea Klinger, Aktuarin

Beilagen

  1. Internationaler Vergleich von Grenzwerten verschiedener Länder
  2. Faktenblatt zum Risiko von Funkstrahlung
  3. Hinweis auf die neue ärztliche Leitlinie für Elektrosensibilität
  4. Juristischer Fachaufsatz von Verwaltungsrichter a.D. Bernd Budzinski über Elektrosensibilität

Handystrahlen-Grenzwert-Umfrage

Am Donnerstag wird im Nationalrat darüber entschieden, ob die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung erhöht werden sollen oder nicht. Das Schweizer Radio hat kürzlich eine online Umfrage zu diesem Thema durchgeführt. Von etwas mehr als 2000 befragten Internet-Votern wollen mehr als Dreiviertel keinesfalls eine Erhöhung der Grenzwerte. Mehr als die Hälfte will sie sogar senken. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit aktuellen Erhebungen des Bundesamtes für Statistik.

Die Forderung der Kommission für Verkehr und Fernmeldedienste zur Erhöhung der Grenzwerte widerspricht somit der Meinung einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung und sollte deshalb vom Parlament klar verworfen werden.

Hohe Grenzwerte haben nichts mit Innovation zu tun. Im Gegenteil, sie bremsen die Innovation bei den drei Mobilfunkunternehmen und verzögern den vernachlässigten Glasfaserausbau um weitere Jahre wenn nicht Jahrzehnte.

 Grafik Handystrahlen-Grenzwert-Umfrage