Grenzwerte

Grenzwertschwindel - nein danke

Warum die Schweizer Grenzwerte für den Mobilfunk nicht tiefer sind als im Ausland.

Abbildung 1: Die praktischen Auswirkungen der heutigen Grenzwertregelung sind in beiden Ländern etwa gleich.

Überall dort, wo sich Menschen - auch nur kurzfristig - aufhalten können, muss in der Schweiz, in Deutschland und in vielen anderen Ländern grundsätzlich derselbe Grenzwert für die elektrische Feldstärke von Mobilfunkanlagen eingehalten werden. Je nach Frequenz liegt dieser Immissionsgrenzwert zwischen 40 und 61 Volt pro Meter [V/m] für die kumulierte Strahlung aller Sendeanlagen. Aus Abbildung 2 kann entnommen werden, dass in einigen ande­ren Ländern sogar tiefere Immissionsgrenzwerte für den Mobilfunk gelten als in der Schweiz.
In der Schweiz gibt es zusätzlich den sogenannten Anlagegrenzwert für Gebäude, in denen sich Personen länger aufhalten können. Er gilt nur für eine einzige Sendeanlage und beträgt je nach Sendefrequenz 4 bis 6 Volt pro Meter [V/m]. Der Vergleich des Anlagegrenzwertes mit dem ausländischen Immissionsgrenzwert ist deshalb unzu­lässig. Stehen mehrere Sendeanlagen in enger Nachbarschaft, so können Werte von bis zu etwa 8 V/m und mehr gemessen werden, was behördlich toleriert wird. Auch in Deutschland, das keinen Anlagegrenzwert kennt, sind die Messwerte in Gebäuden vergleichbar mit denen in der Schweiz (siehe Abbildung 1). Die Behaup­tung, wonach die Schweiz tiefere Grenzwerte als das Ausland habe, entbehrt deshalb jeglicher Grundlage. Wenn, wie üblich, der Schweizer Anlagegrenzwert dem ausländischen Immissionsgrenzwert gegenübergestellt wird, ist das eine krasse Irreführung der Bevölkerung, weil so Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Die ganze Diskussion um die Vergleichbarkeit der Grenzwerte im In- und Ausland lenkt allerdings vom Wesentlichen ab, denn aus medizinisch-biologischer Sicht schützen nachweislich weder die Immissions- noch die Anlagegrenzwerte der Schweiz vor den gesundheitlichen Strahlungsrisiken.

Immerhin schützte der Schweizer Anlagegrenzwert bisher vor einer generellen Erhöhung der Strahlungsleistung von Mobilfunksendern. Falls das Bundesparlament den Forderungen nach einer Grenzwerterhöhung nachkommt, wird unsere Bevölkerung weltweit am schlechtesten vor Mobilfunkstrahlung geschützt sein.


Allgemeine und vorsorgliche Grenzwerte für den Mobilfunk

Die Schweiz ist mit ihren Grenzwerten für den Mobilfunk heute schon Mittelmass. Bei einer Erhöhung der Anlagegrenzwerte würde sie zur Gruppe der Länder absteigen, die ihre Bevölkerung am schlech­testen vor den Risiken von Funkstrahlung schützt. Ausserdem ist Elektronik schon lange weltweit durch Normen und Gesetze wesentlich besser vor Störeinflüssen des Funks geschützt als Menschen.

     Diese Grenzwerte gelten für die allgemeine Bevölkerung an jedem Ort und jederzeit. Mehrere Länder/Regionen haben diesen Wert so tief gelegt, dass er eine gewisse Vorsorgekomponente enthält. Die Schweiz zählt nicht dazu. 
  Diese Grenzwerte gelten für bestimmte Orte und enthalten, allenfalls zusammen mit weiteren Massnahmen, eine gewisse Vorsorgekomponente. Einige Länder haben tiefere Werte als die Schweiz.

Abbildung 2: Amtliche Daten belegen: Die Schweizer Bevölkerung ist im Ländervergleich oft schlechter geschützt.

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Datenquellen:

Bundesamt für Strah­lenschutz, Salzgitter (D) 2016

NIS Verordnung Seite 20 

 

 

Argumente gegen eine Grenzwerterhöhung

Die Beeinträchtigung der Gesundheit durch EMF hat bereits ein derartiges Ausmass erreicht, dass es nicht mehr nur um Vorsorge, sondern um den Schutz einer bereits betroffenen, starken Minderheit und um die Abwendung eines drohenden Schadens für einen Grossteil der Bevölkerung und damit auch für die Wirtschaft geht. Bei der landläufig verbreiteten Meinung „Es ist nichts bewiesen“ handelt es sich indessen um eine längst widerlegte Unwahrheit.

Eine Grenzwerterhöhung der Mobilfunkstrahlung ist aus folgenden Gründen abzulehnen:

Schweizer NIS-Grenzwerte in der Politik

"Das Umweltschutzgesetz verlangt, dass nichtionisierende Strahlung in der Umwelt auf einmass begrenzt wird, das für Menschen weder schädlich noch lästig ist. Zudem müssen nach diesem Gesetz einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, im Sinne der Vorsorge frühzeitig begrenzt werden." (erläuternder Bericht zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23.12.1999)

Vergleich Grenzwerte

Die Schweiz ist mit ihren Grenzwerten für den Mobilfunk heute schon Mittelmass. Bei einer Erhöhung der Anlagegrenzwerte würde sie zur Gruppe der Länder absteigen, die ihre Bevölkerung am schlechtesten vor den Risiken von Funkstrahlung schützt. Ausserdem ist industrielle Elektronik schon lange weltweit durch Normen und Gesetze wesentlich besser geschützt als Menschen.

Vergleich Grenzwerte - pdf

Geschichtliche Entwicklungen aus Sicht der Praxis und von Betroffenen

1992 Start der zweiten Mobilfunk-Generation mit getakteter („gepulster“) GSM-Strahlung im Ausland, 1994 in der Schweiz. Aufmerksame Kreise werden alarmiert durch das Bekanntwerden der ersten Beschwerden bei Anwohnern von GSM-Basisstationen, wie man sie in dieser Art bei der bisher ungetakteten Rundfunkstrahlung nicht kannte.