Der Bericht des Bundesrates über zukunftstaugliche Mobilfunknetze zeigt mögliche Handlungsoptionen auf. Eine Lockerung der Strahlenschutzbestimmungen sei dabei nicht opportun, denn gesundheitliche Auswirkungen auch unterhalb der geltenden Grenzwerte werden nicht ausgeschlossen. Grundsätzlich betrachtet der Bundesrat die Einhaltung der Anlagegrenzwerte gemäss NISV nach wie vor als technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar.
Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hatte in seiner Vernehmlassungsantwort zum Postulat Noser mögliche Auswege aus dem Mobilfunkdilemma beschrieben. Beispielsweise soll die ursprüngliche Konzeption des Mobilfunks als Aussenraumversorgung wieder gelten. Die Versorgung innerhalb von Gebäuden kann mit Inhouse-Repeatern oder Kleinstfunkanlagen (Femto-Zellen, wie sie Anbieter heute schon an Kunden abgeben) erfolgen, dies aber nur, wenn dem Problem der ungewollten Mitbestrahlung von Wohnungsnachbarn Rechnung getragen wird. Damit wäre eine Hauptursache des heute so hohen Strahlungspegels eliminiert.
Absolut nicht zur Diskussion stehen die bestehenden Grenzwerte, es sei denn zur Verschärfung. Die unkritische Einstellung der Behörden gegenüber dem privaten, von der Industrie initiierten Verein ICNIRP ist verhängnisvoll. Der Dachverband hat die Abhängigkeiten dieses Vereins in seinem Bericht detailliert beschrieben. Behörden und Bundesrat sollten sich auf die Empfehlungen der unabhängigen, internationalen Expertengruppe der BioInitiative.org abstützen.
Anhang Bericht „Ausweg aus dem Mobilfunkdilemma“ als Link:
http://www.funkstrahlung.ch/images/pdf/umfrageantworten_bakom_bericht_postulat_noser.pdf
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