Die zuständigen Bundesämter und der Bundesrat wollen die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) im Zusammenhang mit den Regelungen für Hochspannungsleitungen ändern. Viele der mehr als siebzig Jahre alten, maroden Hochspannungsleitungen sollten längst saniert werden, damit sie den Anforderungen an die neue Energiestrategie gerecht werden. Aufgrund der bestehenden Verordnung müsste dies gemäss mehreren aktuellen Bundesgerichtsentscheiden streckenweise auch mit einer Erdverkabelung der alten Leitungen geschehen. Der Industrie ist diese Massnahme - trotz besseren Wissens - offensichtlich zu kostspielig. Es scheint ihr im Sinne kurzfristiger Gewinne im Stromhandel deshalb einfacher zu sein, die massgebliche Verordnung so zu ändern, dass sich alte Leitungen sukzessive über viele Jahre hinweg laufend ausbauen lassen, ohne die Grenzwerte, wie sie für Neuanlagen gelten, einhalten zu müssen.
Die vom Umweltschutzgesetz vorgesehene Sanierungspflicht soll damit umgangen werden. Besonders irritierend ist der Umstand, dass die Erdverkabelung explizit ausgenommen werden soll, obwohl dies die wirksamste Massnahme zur Reduzierung von nichtionisierender Strahlung (NIS), der Vermeidung von hohen Übertragungsverlusten und der Schonung des Landschaftsbildes ist. Die Vorlage stellt zweifelsfrei eine Lex Swissgrid dar.
Eine verantwortungsbewusste Revision der Verordnung über nichtionisierende Strahlung müsste aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnislage die Vorschriften verschärfen, aber sicher nicht aufweichen. Die internationale Bioinitiative hat dazu umfassende industrieunabhängige Richtlinien ausgearbeitet, die von den zuständigen Bundesämtern allerdings systematisch ignoriert werden. Auffallend ist zudem, dass innert kürzester Zeit und unkoordiniert von unterschiedlichen Departementen gleich drei Vorstösse für neue Regelungen bezüglich NIS vorgelegt wurden. Alle zielen darauf ab, die aktuellen Grenzwertregelungen aufzuweichen. Es entsteht der Eindruck, dass vor lauter Druck von Seiten der Industrielobby nur noch willig deren Textvorgaben eins-zu-eins in Vernehmlassungen geschickt werden, ohne selber Verordnungstexte auf der Basis einer transparenten und seriösen Risikoanalyse auszuarbeiten.
Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein lehnt den Revisionsvorschlag zur NISV wegen grundsätzlicher Mängel gänzlich ab und macht einen Vorschlag, was eine Revision der NISV beinhalten müsste, um die Auswirkungen der nichtionisierenden Strahlung auf Mensch, Tier und Umwelt auf ein gesundheitsverträgliches Mass zu senken.
Die detaillierte Stellungnahme mit Begründungen, weiteren Anträgen und Anhängen finden Sie auf http://www.funkstrahlung.ch/de/politik/vernehmlassungen