Tausende Studien legen einen vorsichtigen Umgang mit elektromagnetischen Feldern und Strahlung nahe. Diese Erkenntnisse werden von offizieller Seite nicht ernst genommen. Erkenntnislücken werden sogar zur Begründung der angeblichen Ungefährlichkeit missbraucht. Politik und Behörden missachten damit das Vorsorgeprinzip.
Wir fordern:
• Industrieunabhängige Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken von Funkstrahlung und Hochspannungsleitungen
• Anerkennung von Elektrosensibilität als Krankheit/Behinderung
• Deklarationspflicht für strahlende Geräte (Warnhinweise)
• Reduktion der Strahlung durch Senkung der Grenzwerte auf die neuen Salzburger Vorsorgewerte
• Kompetenz für die Gemeinden zur Schaffung von unbelasteten Wohngebieten mittels gesamtheitlicher Infrastrukturplanung
• Recht auf strahlenfreies Wohnen, d.h. Trennung von Innenraum- und Aussenversorgung
• Recht auf strahlenfreies Reisen im öffentlichen Verkehr, d.h. strahlenfreie Wagen oder Abteile
• Erdverlegung von Hochspannungsleitungen
• Förderung breitbandiger Telekommunikationsnetzwerke mit Glasfaser- und Kupferkoaxialkabel
• Entwicklung und Bevorzugung von strahlenarmen Technologien
• Risikoforschung ohne Einflussmöglichkeiten durch die Industrie
Die im Jahr 1999 festgelegten Schweizer Grenzwerte sind nicht strenger als im Ausland, nur anders benannt. Sie sind zudem veraltet und orientieren sich nicht am aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Unzählige Messungen belegen, dass die Strahlungswerte in der Schweiz nicht tiefer sind als im Ausland.