Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat in den letzten Jahren zu diversen Gesetzesänderungen Stellung bezogen (Revision Mutterschutzverordnung, neues Bundesgesetz NISG, Aenderung NISV und nun die „Strategie Stromnetze“). Generell haben wir den Eindruck, dass im UVEK Gesetzesänderungen und neue Gesetze direkt von der interessierten Industrie geschrieben werden. Die Beamten des UVEK scheinen nur noch als Übermittler der Industrie zu wirken.
Aushebelung von Volksrechten und von bestehenden Bundesgerichtsentscheiden
Erdverlegungen, also Kabelleitungen, sind heute Stand der Technik und im Hinblick auf Stromersparnis, Landschafts-, Ortsbild-, Denkmalschutz, Raumentwicklung und Gesundheitsschutz in den meisten Fällen die besten Varianten. Wegen kurzfristiger Renditeüberlegungen muss aber auch die vorliegende Gesetzesänderung wieder dafür herhalten, Erdverlegungen von Hochspannungsleitungen zu verhindern und bestehende Bundesgerichtsentscheide zu umgehen.
Zusammen mit dem letzten Herbst vorgelegten Entwurf der Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) wird aber letztlich eine LEX SWISSGRID definiert, um beim Umbau der Hochspannungsnetze die Umwelt- und Landschaftsschutzgesetze zu Gunsten des internationalen Stromhandels umgehen zu können.
Hochspannungsleitungen werden höher gewichtet als Landschaften von nationaler Bedeutung
Übertragungsnetze sollen zum vornherein dem nationalen Interesse unterstellt werden. Der Bundesrat will die Kompetenz, elektrische Anlagen zu bezeichnen, welche von nationaler Bedeutung sind und gleich oder höher zu gewichten sind als Landschaften von nationaler Bedeutung!
Umgehung des bundesrätlichen Ausstiegszenarios
Mit den vorgeschlagen Gesetzesänderungen wird gleichzeitig eine Erdverlegung von Hochspannungsanlagen weitestgehend verhindert. Auf der anderen Seite wäre zu bedenken, dass die Transportverluste im schweizerischen Hochspannungsnetz anderthalbmal der Produktion von Mühleberg entsprechen. Mit einer sinnvollen Bodenverkabelung können diese Verluste laut Bundesgericht um Faktor 3-4 verringert werden.
Details können sie unserer Stellungnahme zu der „Strategie Stromnetze“ entnehmen. s.a. Stellungnahme Vernehmlassung zur Strategie Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)