- Sie ist ein effizientes Instrument, um Gemeinden von der Erstellung griffiger Antennenreglemente abzuhalten. Bereits haben nämlich erste Gemeinden in ihren Baureglementen festgelegt, dass Antennen nur noch in bestimmten Zonen gebaut werden dürfen. Das ist den Mobilfunkbetreibern ein Dorn im Auge.
- Die Gemeindebehörden sollen sich den Mobilfunkbetreibern in kollaborativer Weise verpflichten, gegen die eigene Wohnbevölkerung vorzugehen und Baugesuche für Antennen beschleunigt zu behandeln.
- Da wegen dem gerichtlich belegten Haftungsrisiko kaum mehr Antennenstandorte von privaten Immobilieneigentümern zu bekommen sind, versucht man diese nun von den Gemeinden zu erhalten. Die Vereinbarung ist ein idealer Einstieg für entsprechende Verhandlungen.
Allein der Umstand, dass sich die SBB als vierte grosse Mobilfunkbetreiberin nicht an der Vereinbarung beteiligt, sollte stutzig machen. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein empfiehlt den Gemeinden, die Vereinbarung nicht zu unterzeichnen und sich wie folgt zu verhalten:
- In erster Linie offen gegenüber den Interessen der eigenen Wohnbevölkerung sein. Die Vereinbarung nicht unterzeichnen, und statt dessen ein griffiges Antennenreglement als Teil des Baureglements ausarbeiten.
- Falls die Vereinbarung schon unterzeichnet wurde, sollte sie kritisch überdacht werden. Jedenfalls hindert sie nicht daran, ein nützliches Antennenreglement auszuarbeiten.
- Auch ohne Vereinbarung hat jede Gemeinde die Möglichkeit, jährlich von allen Mobilfunkanbietern eine schriftliche Information bezüglich der aktuellen Versorgungslage und den kurz-, mittel- bis langfristigen Ausbauplänen zu verlangen.
- Die Verantwortlichen sollten sich unabhängig von den Mobilfunkbetreibern fachlich beraten lassen und die eigene Bevölkerung frühzeitig mit einbeziehen. Unabhängige Beratung vermittelt auf Anfrage unser Dachverband.
Abschliessend möchten wir darauf hinweisen, dass die Gemeinden Kreuzlingen und Tägerwilen die Vereinbarung durchschaut und sie konsequenterweise abgelehnt haben. In der Beilage erhalten Sie die ausführliche inhaltliche Kritik an der Vereinbarung und Hinweise, wie damit am besten verfahren werden sollte. Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die detaillierte Beurteilung der Vereinbarung ist hier zu finden.