1999: Festlegung der Grenzwerte in der NISV
Die Schweiz hat sich damals, wie viele andere Länder, auf die Empfehlungen des von der Industrie initiierten Privatvereins ICNIRP bei München abgestützt. Die mangelhafte Schutzwirkung der viel zuhohen Immissionsgrenzwerte nach ICNIRP sind schon damals erkannt worden, darum haben einige Länder und Regionen (z.B. Belgien, Luxembourg, Italien, Indien, China) wesentlich tiefere Grenzwerte festgelegt. In anderen Ländern wurden spezifische Zusatzmassnahmen ergriffen.
- In der Schweiz wurden sogenannte Anlagegrenzwerte festgelegt, allerdings nur für Innenräume. Diese sind zwar um den Faktor zehn tiefer als die Immissionsgrenzwerte auf ICNIRP-Basis, gelten jedoch nur für eine Anlage und nicht für alle Anlagen in einem Quartier. Zudem müssen sie beispielsweise auch nicht auf Balkonen, Dachterrassen und Sportanlagen eingehalten werden.
- In Deutschland hat man als Zusatzmassnahme hingegen Sicherheitsabstände für Sendeantennen festgelegt. Damit wird in Deutschland annähernd das gleiche Schutzniveau wie in der Schweiz erreicht. Messungen der Behörden in Deutschland belegen diese Tatsache.
2012: Einreichung Postulat Nr. 12.3580
Aufgrund dieses Postulats von NR Noser (FDP) verlangte das Parlament einen Bericht vom Bundesrat über die Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich des Mobilfunks verlangt.
2015: Bericht des Bundesrates "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze"
Der Bericht hält zwar fest: "Grundsätzlich ist die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV nach wie vor technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar." Es wurden aber auch mögliche Anpassungen der NISV und ihrer Ausführungsbestimmungen aufgezeigt, mit dem Ziel, die Kapazität pro Anlage zu erhöhen und den Netzbetreibern Vereinfachungen anzubieten. "Da die Kapazität einer Anlage eng mit der emittierten Strahlung verknüpft ist, erhöht sich dabei in der Regel auch die Strahlungsbelastung im Einflussbereich der Sendeanlagen."
2016: Die Motion 16.3007 "Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen"
Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF fordert den Bundesrat auf, eine "Revision der NISV mit dem Ziel anzustossen, den Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel wie auch die Anlagendefinition zu vereinfachen und dabei insbesondere einen Anlagegrenzwert je Netzbetreiber festzulegen. Gleichzeitig wird der Bundesrat aufgefordert, ein NIS-Monitoring aufzubauen und dessen Finanzierung im Rahmen der bevorstehenden Revision des FMG vorzusehen."
Diese Motion wurde im Juni 2016 vom Nationalrat knapp gutgeheissen, in der Wintersession 2016 wird sie im Ständerat behandelt.