Maschinen werden besser geschützt als Menschen

Seit 2005 legen Standards(14) für die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von In­dustrieanlagen fest, dass elektronische Geräte, Anlagen, Steuerungen, Einrichtungen etc. höchsten 1 V/m Feldstärke bei UMTS2100 und 3 V/m bei GSM1800 aushalten müssen. Menschen sollen gemäss der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) 6 V/m aushalten müssen. Die tiefen Störfestigkeitswerte wurden im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung von Mobilfunkdiensten in höheren Frequenzbändern fest­gelegt. Diese hohen Frequenzen und insbesondere die komplexen Signalformen von UMTS und GSM sind „Gift“ für empfindliche Elektronik. Die internationale Standardisie­rung hat deshalb das praktische Erfahrungswissen adäquat berücksichtigt und die Stör­festigkeitsgrenzen gesenkt. Bei den Grenzwerten für Menschen hat bislang allerdings keine sachgerechte Berücksichtigung des praktischen Erfahrungswissen stattgefunden. Der Bundesrat schützt mit seinen Verordnungen somit Maschinen besser als Men­schen. Bedauerlicherweise wird diese Absurdität vom Bundesgericht(15) auch noch geschützt.

14 Schweizer Norm SN EN 61000-6-2:2005.

15 Bundesgerichtsentscheid BGE 1C_400/2008 vom 19. Oktober 2009.