Aushebelung der Demokratie

Der staatliche Vollzugsweg des Ausbaus der Mobilfunknetze (Antennenbau) hebelt die Demokratie aus. Das Baubewilligungsverfahren für einen Antennenmast läuft zwar über die Gemeinde, aber wenn die Gemeindebehörde den Mast nicht bewilligt, weil sie ihre Einwohner schützen will, rekurriert der Mobilfunkbetreiber – und kriegt meistens Recht. Auch die Gesundheitsargumente in den Einsprachen betroffener Bürger werden von den Gerichten systematisch abgewiesen mit dem Hinweis auf das Bundesamt für Um­welt (BAFU), gemäss welchem gesundheitliche Auswirkungen der Strahlung unterhalb der Grenzwerte angeblich noch nicht erwiesen seien. Das BAFU seinerseits verweist auf den „Stand der Wissenschaft“. Dieser jedoch ist massgebend geprägt von der seit langem zielbewusst betriebenen Einflussnahme der Industrie auf den universitären Wissenschaftsbetrieb. Es gibt viel zuwenig Wissenschaftler, die gänzlich industrieunabhängig (und ohne Rücksichten auf die persönliche Karriereplanung!) forschen und so der Anerkennung der Realität zum Durchbruch verhelfen können. Fazit: Die Mobilfunkindustrie bestimmt letztlich unsere Rechtsprechung in Sachen Mobilfunkantennen.