So der übliche Tenor in Presseartikeln über Widerstand von Anwohnern gegen den Bau oder die Aufrüstung von Antennen. In der Realität läuft die Sache meistens folgendermassen ab: Jemand entdeckt – oft zufällig – die Bauausschreibung für den geplanten Antennenmast und benachrichtigt andere Anwohner. Sie beginnen Informationen zusammenzusuchen. So werden sie sich des gesundheitlichen Risikos von Mobilfunkantennen in seiner Tragweite erst richtig bewusst. Dass sie rechtlich am kürzeren Hebelarm sitzen, wissen sie. Dennoch erheben sie Einsprache oder Rekurs und ziehen ihren Fall mit erheblichem Einsatz von Arbeit und Geld oft bis ans Bundesgericht weiter. Tausende haben das schon getan. Viele von ihnen werden sich dabei ihrer Verantwortung beim Gebrauch des Handys und anderer strahlender Geräte bewusst. Kann man ihnen zum Vorwurf machen, dass sie diesen Bewusstseinsschritt erst jetzt tun? Industrie, Betreiber und Behörden hatten ihnen ja zuvor stets versichert, die Strahlung sei unschädlich. Der Zeitungsspruch „Alle wollen telefonieren, keiner will die Antennen“ ist nicht bloss gedankenlos, er ist unfair. Wenn Mobilfunkbetreiber ihn aussprechen, ist er zynisch. Man könnte Handy-Nutzer auch weniger suggestiv fragen, ob es ihnen nicht wichtig wäre, dass ihre Handys und die Antennenmasten bei gleicher Qualität viel weniger strahlten als heute. Einhellige Antworten auf diese Frage wären wohl ohne zögern zu erhalten.