Kein Versorgungsauftrag

Um ihren massiven weiteren Netzausbau zu rechtfertigen, sagen die Mobilfunkbetrei­ber, sie hätten einen Versorgungsauftrag. Den haben sie nicht! Sie haben nur Konzes­sionsverträge mit Abdeckungsvereinbarungen, und diese sind längst erfüllt. Die Abde­ckung von 95% der Bevölkerung mit GSM-Mobilfunk ist seit 2001, diejenige von 50% mit UMTS seit Ende 2004 erfüllt. Seither ist jeglicher Weiterausbau der Mobilfunknetze eine rein gewinnorientierte Wirtschaftstätigkeit. In dieser Tätigkeit werden die Betreiber jedoch geschützt durch den aus gesundheitlicher Sicht viel zu hohen staatlichen Grenz­wert gemäss Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Dem Staat ist uneingeschränkte Wirtschaftsförderung wichtiger als die Gesundheit der Bevöl­kerung. Die Gemeindebehörden sind „entmündigt“. Sie haben kaum Möglichkeiten, ihre Einwohner besser vor Strahlung zu schützen.