Bodenantenne (Mikrozelle bis 6 Watt Leistung)

Für Mikrozellen bis max. 6 Watt abgestrahlter Sendeleistung gilt der Anlagegrenzwert von max. 6 V/m nicht, sondern der höhere Immissionsgrenzwert von max. 61 V/m. Ob dafür ein Baugesuch gestellt werden muss, entscheidet die Gemeinde und nicht der Kanton oder der Bund.

 

 

Für Antennen bis max. 6 Watt abgestrahlter Sendeleistung wie Mikrozellen oder Bodenantennen, müssen in der Stadt Zürich keine Baugesuche ausgeschrieben werden. Deren Standorte sind auf dieser Karte der Stadt zu finden:
https://www.maps.stadt-zuerich.ch/zueriplan3/