Noch kurz vor den Osterfeiertagen, hat der Bundesrat am 17. April 2019 die Verordnung über nicht-ionisierende Strahlung (NISV) revidiert. In der entsprechenden Medienmitteilung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) wurde die Brisanz der Revision verschleiert. Dass die Grenzwertregelungen für Mobilfunkantennen partiell gelockert werden, sollte die Öffentlichkeit offensichtlich nicht bemerken. So hat man den Weg für die rasche und besonders kostengünstige Einführung der fünften Generation von Mobilfunknetzen (5G) gegen den Willen des Parlaments geebnet, und dies, ohne vorher unabhängige medizinische Studien über die gesundheitlichen Risiken durchgeführt zu haben. Das Schutzniveau für die Bevölkerung vor Funkstrahlung hat sich mit dieser Anpassung erheblich verschlechtert.
Ausführliche Medienmitteilung vom 25. April 2019.