Die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk in der Schweiz müssten gelockert werden, weil diese angeblich strenger seien als im Ausland. Dabei handelt es sich offensichtlich um Fake News, weil die Schweiz die genau gleichen Immissionsgrenzwerte für Funkstrahlung hat wie unsere Nachbarländer. Eine Zusammenstellung der Fakten ist der Info "Grenzwertschwindel - nein danke" zu entnehmen. Die Schweizer Bevölkerung würde bei einer Erhöhung der Grenzwerte weltweit zu den am schlechtesten vor Antennenstrahlung geschützten Bevölkerungsgruppen gehören.
Industrie unabhängige Wissenschaftler und Mediziner weisen schon lange darauf hin, dass die heute geltenden Grenzwertregelungen nachweislich keinen ausreichenden Gesundheitsschutz bieten und deshalb dringend verschärft werden müssten. Demnach gibt es aus diesen Kreisen weltweit erst recht keinen Freipass für eine Lockerung der Grenzwerte.
In der Praxis ist festzustellen, dass immer mehr Menschen wegen des stetig steigenden Strahlenpegels an Elektrosensibilität erkranken. Spezielle Tumore bei Menschen breiten sich aus. Landwirtschaftliches Vieh in der Nähe von Antennenmasten erkrankt oder erblindet und ganze Bienenvölker werden durch diese Strahlung geschädigt. Es wundert deshalb nicht, dass internationale Versicherungskonzerne deshalb schon seit Jahren keine Risiken im Zusammenhang mit Funkstrahlung decken.
Würden die Grenzwerte gelockert, hätte das zur Folge, dass grosse Antennenmasten nur wenige Meter neben Häusern und Wohnungen gebaut würden und erst noch viel stärker als heute strahlen dürften. Zudem würden die Beschwerdemöglichkeiten der Betroffenen massiv beschnitten. Dabei ist unbestritten, dass Handys bereits bei sehr geringer Strahlung funktionieren und deshalb eine Lockerung der Grenzwerte aus technischer Sicht überhaupt nicht notwendig ist.
Medienmitteilung als pdf
Die AefU (Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz) haben ebenfalls eine Medienmitteilung dazu veröffentlicht mit dem Titel:
«Tischen uns das Bundesamt für Kommunikation und die Mobilfunkanbieter Märchen auf?»