Milliardenbeträge bestimmen künftiges Verhalten der Behörden beim Mobilfunk
Unter Ausschluss jeder öffentlichen Diskussion, ziehen Bundesrat und ComCom die Versteigerung der neuen Mobilfunkkonzessionen durch. Andere Länder – so Israel - weigerten sich, ohne Kenntnis der möglichen Gesundheitsfolgen diese 4. Generation des Mobilfunks zu erlauben. Die Schweiz hat hingegen bis heute nicht eine einzige Studien zu den Risiken dieser neuen Funktechnologien in Auftrag gegeben.
Hoffen unsere Behörden und die Betreiber, dass die langfristig zu erwartenden gesundheitlichen Schäden der Funkstrahlung, in der Schweiz gar nie eingeklagt werden können, weil sie viel zu früh verjähren? So wie die vielen Asbestopfer in der Schweiz heute vom Gesetzgeber regelrecht verhöhnt werden, wird es zukünftig wohl auch den Strahlenopfern des Mobilfunks ergehen.
Bern könnte sich täuschen: während sich das Asbest-Drama über Jahrzehnte entwickelte, werden wir beim Mobilfunk in absehbar kurzer Zeit mit den Folgen dieser Technologie konfrontiert sein. Erste Hinweise darauf, was uns erwarten wird, geben die vielen gesundheitlichen Schäden bei landwirtschaftlichem Nutzvieh, die bereits nach sehr kurzer Zeit belegbar sind.
Es stellt sich die Frage, ob nicht wenigstens 10% der zu erwartenden Konzessionsgebühren für Forschungszwecke eingesetzt werden sollen. Es könnten damit nämlich im Sinne einer Vorwärtsstrategie möglichst rasch neue Technologien erforscht und entwickelt werden, die weniger Funkstrahlung freisetzen. Insbesondere sollten vom Gesetzgeber rasch Lösungen vorgeschrieben werden, welche endlich die unerwünschte Zwangsbestrahlung beenden.