Kampagne zur Durchsetzung des Telefonierverbotes wird von weniger Funkstrahlung.ch begrüsst.
Die unhaltbare Situation auf unseren Strassen ist aufmerksamen Verkehrsteilnehmern – vor allem aber den Radfahrern und Fussgängern - seit langem bekannt. Sie verlangen darum eine konsequente Einforderung der Telefonie-Daten der beteiligten Fahrzeuglenker bei Unfällen.
In diesem Zusammenhang ist auch interessant, was die Justizministerin Widmer-Schlumpf zu dieser Forderung zu sagen hat. In einem juristischen Hochseilakt – gegen die Regeln aller Logik verstossend – geht sie davon aus, dass sich im Falle eines Unfalls der zugrunde liegende bewusste Verstoss gegen die Verkehrsregelnverordnung von selbst dem Untersuchungsrichter mitteilt. Und aus diesem Grund sei im Allgemeinen davon abzusehen Telefonverbindungen zu überprüfen.
Dabei ist klar: wenn eine Autolenkerin das Telefon betriebsbereit neben sich hinlegt, ist das eine vorbereitende Handlung zu einem Verstoss – und wenn sie ein Gespräch dann noch ent-gegennimmt ein vorsätzlicher Entscheid dazu. Somit ist ein „Eventualvorsatz zu schwerer Körperverletzung“ und „Gefährdung des Lebens“ bei jedem betriebsbereiten Gerät in Reichweite des Lenkers gegeben. Jetzt fehlt also noch eine Kampagne, die sich an die Untersuchungsbehörden richtet.
Definitiv besser wird es nur durch die Pflicht, die Betriebsdaten eines Fahrzeugs automatisch für einige Minuten zu speichern, inklusive einer fotografischen Aufnahme des Lenkers; bei einem Unfall sind so sämtliche relevanten Ereignisse abrufbar. Das müsste vor allem auch die Versicherer – vor allem die Krankenversicherer – brennend interessieren. Kosten für diese Präventionsmassnahme: knapp über 100 Franken pro Fahrzeug…