Zusammenfassung
- Es sollen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern alle Nutzer von Fernmeldediensten vor unlauterer Werbung, Missbrauch und Gefahren aller Art geschützt werden.
- Der Bund als Konzessionsgeberin soll nicht mehr Entschädigungen an die Mobilfunkanbieter entrichten müssen, falls die Grenzwerte für Funkstrahlung gesenkt werden.
- Um die fehlende Versicherungsdeckung der Mobilfunkanbieter zu mildern, sollen sie Beiträge in einen Fonds einzahlen müssen, aus dem Hilfeleistungen an Personen entrichtet werden, die durch Funkstrahlung geschädigt wurden.
- Der Ausbau der Festnetze mit Glasfaser soll aus gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Gründen wieder Priorität haben.
- Die Innen- und Aussenraumversorgung mit funkbasierten Fernmeldediensten muss systematisch getrennt werden, damit die zunehmende Zwangsbestrahlung in den eigenen vier Wänden nicht weiter zunimmt.
- Im Sinne des liberalen Denkens geht es nicht an, dass Liegenschafteneigentümer gesetzlich zur Duldung von funkbasierten Anschlüssen gezwungen und enteignet werden können.
- Der wenig zielführende und kostspielige Auf- und Ausbau von parallelen Fernmeldeinfrastrukturen soll eingedämmt werden, um endlich einen funktionierenden Wettbewerb auf Ebene der Fernmeldedienste zu ermöglichen.