Tierstudie aus Italien belegt erneut erhöhtes Krebsrisiko durch Mobilfunk-Strahlung

Das Ramazzini Institut in Bologna hat die Ergebnisse seiner mit Spannung erwarteten Ratten-Studie (Link) in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift (Link) veröffentlicht. Die Tiere wurden über längere Zeit mit unterschiedlichen und schwachen Mobilfunksignalen bestrahlt. Dabei wurde festgestellt, dass bei den bestrahlten Tieren signifikant mehr geschädigte Zellen auftraten als bei nicht bestrahlten Tieren. Sogenannte Schwannome, eine sonst sehr seltene Krebsart im Herz, und Tumore im Kopf waren die Folge.

Die Ergebnisse bestätigen diejenigen der grossen staatlichen NTP-Tierstudie (Link) in den USA, wo es um die Bestrahlung mit starken Funksignalen ging. Zudem decken sich die verschiedenen Laborergebnisse mit den Ergebnissen der internationalen Cefalo-Studie (Link), an der auch die Schweiz beteiligt war. Bei dieser Studie wurde bereits im Jahr 2011 statistisch nachgewiesen, dass Kinder- und Jugendliche ein höheres Risiko für Hirntumore tragen, wenn sie Handys nutzen. 
Demnach begünstigt nicht nur starke, sondern auch schwache Strahlung des Mobilfunks die Entstehung von Krebs im Kopf und im Herz. Es treten sogar Effekte unterhalb des Schweizer Immissionsgrenzwertes von 61 V/m und des Anlagegrenzwertes von 6 V/m auf. Eine ebenfalls aktuelle Studie (Link) aus Grossbritannien belegt, dass sich die bösartigen Hirntumore von 1995 bis 2015 mehr als verdoppelt haben. Ein Zusammenhang mit der Mobilfunkstrahlung ist nicht mehr auszuschliessen. Experten fordern nun, dass das Krebsrisiko von der internationalen Vereinigung für Krebsforschung (IARC) neu beurteilt wird. Bereits im Jahr 2011 wurde Funkstrahlung in das Register krebserregender Stoffe aufgenommen und als «möglicherweise» krebserregend klassifiziert. Jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, die Klassifikation auf «wahrscheinlich» oder sogar auf «sicher» anzuheben.
Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse rechtfertigen den kürzlich gefällten Entscheid des Ständerates, die geltenden Anlagegrenzwerte für Antennenmasten nicht zu lockern. Unsere Grenzwerte sollten eigentlich einen vorsorglichen Schutz bieten, was von der Studie aus Italien jedoch in Frage gestellt wird. Statt über eine Lockerung, sollte nun ernsthaft über eine Verschärfung der Grenzwerte diskutiert werden. Die Gesundheit muss über den wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkindustrie stehen. 
Die Gesundheitsbehörden BAFU und BAG müssen die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk aufgrund dieser Faktenlage neu beurteilen. Industrieunabhängige Studien sind dabei höher zu gewichten als bisher. Insbesondere sollte man sich von den dominierenden Einflüssen der NGO ICNIRP verabschieden. Die «Fake-News» der Mobilfunklobby sind offen als billige Ausreden, Täuschungen oder gar Lügen zu benennen. Nachdem mehrere Gerichtsfälle im Ausland zu Gunsten von Geschädigten ausgefallen sind, stehen auch unsere Gerichte in der Verantwortung ihre äusserst mobilfunkfreundliche Rechtsprechung zu überdenken.

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