WLAN Unbedenklichkeitserklärung für Schulen und Kindergärten

Immer mehr Schulen lassen drahtlose Computernetzwerke, sogenannte Wireless Local Area Networks (WLAN oder WiFi) in ihren Räumlichkeiten installieren. Einige Schulleitungen und Schulbehörden schrecken dabei nicht davor zurück, diese sogar in Kindergärten betreiben zu lassen. Es entsteht der Eindruck, als ob ein Wettbewerb unter den Schulverantwortlichen entfacht wurde. Wer kann schneller mehr Geld für teure Hardware und Software ausgeben? Nur diejenigen Schulen die bei diesem Beschaffungsexzess mitmachen und strahlende WLAN-Infrastrukturen aufbauen, gelten als vermeintlich fortschrittlich. Fragen zu den gesundheitlichen Strahlungsrisiken werden meistens verdrängt. Die WLAN Unbedenklichkeitserklärung des Dachverbands Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein kann zur Klärung der Sachlage beitragen.

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Zuerst Euphorie dann Ernüchterung

Viele Schulverantwortliche sind leider der irrtümlichen Auffassung, dass die breitbandige Glasfaserverkabelung von Arbeits- und Lernplätzen rückständig sei und nur mittels WLAN-Einsatz die pädagogischen Ziele im Unterricht zu erreichen seien. Inzwischen ist vielen Eltern und Lehrpersonen nach den ersten praktischen Erfahrungen in den vergangenen Jahren aber bewusst geworden, dass kein pädagogischer Zusatznutzen von strahlendem WLAN gegenüber Kabelnetzwerken besteht. Was Schüler aber feststellen ist die Tatsache, dass Geräte wie Notebooks, Laptops, Tablets und Smartphones die daheim mit entsprechenden Adaptern (USB-Ethernet) am Internet-Kabel betrieben werden, die Daten wesentlich schneller, störungsfreier und sicherer übermitteln können als die drahtlosen WLANs in der Schule. Zudem verbrauchen Kabelnetzwerke erheblich weniger Energie und die laufenden Betriebs- und Wartungskosten sind ebenfalls geringer. WLAN ist somit nicht nachhaltig und gesundheitsschädlich. Als gesundheits- und energiebewusst gelten inzwischen innovative Schulen, die alle Arbeitsplätze entweder verkabeln lassen oder ihre Klassenzimmer mit Systemen ausstatten, die den Datenaustausch mit LED-Licht (LiFi) statt mit funkendem WLAN ermöglichen.

 

Gesundheitliche Risiken

Anhand von vielen wissenschaftlichen Studien lässt sich inzwischen sehr gut belegen, dass die gesundheitlichen Auswirkungen der ausgesendeten Funkstrahlung beträchtlich sind. Die Swisscom warnt sogar in einem ihrer eigenen Patente vor den gesundheitlichen Risiken der WLAN-Strahlung. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche deren Körper sich noch in der Entwicklung befinden und deshalb besonders empfindlich auf die Belastung durch Funkstrahlung reagieren. Was von der Fachwelt als besonders Besorgnis erregend betrachtet wird, ist der Umstand, dass WLAN-Strahlung neben körperlichen Schäden auch neurologische bzw. kognitive Beeinträchtigungen verursachen kann. Konzentrationsprobleme, Gedächtnisstörungen, Aufmerksamkeitsdefizite, Aggressivität und Schlafstörungen können als Beispiele genannt werden.

 

Begründete Zweifel

Nicht wenige Schulbehörden lassen sich vom WLAN-Hype mitreissen, der von der ICT-Branche geschürt und von Bildungsverantwortlichen unreflektiert mit befeuert wird. Schulverantwortliche geben deshalb systematisch Entwarnung und beteuern, dass die in ihrer Schule installierten WLANs und Geräte alle Sicherheitsstandards und Grenzwerte einhalten würden und deshalb keinerlei Risiken bestehen würden. Immer mehr Eltern zweifeln allerdings an diesen beschwichtigenden Beteuerungen. Zurecht, denn für WLAN wurden nämlich keine Immissionsgrenzwerte festgelegt, wie sie beispielsweise für Antennenmasten des Mobilfunks rechtlich vorgeschrieben sind. Es gelten lediglich die internationalen technischen Cenelec-Normen mit den sogenannten Basiswerten, deren Einhaltung beim individuellen Betrieb von WLAN-Geräten aber nicht garantiert ist.

 

Die WLAN Unbedenklichkeitserklärung schafft Klarheit

Damit sich besorgte Eltern hinsichtlich der Entwarnungen von Schulverantwortlichen vergewissern können, stellt der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein eine Unbedenklichkeitserklärung zur Verfügung. Eltern aber auch Lehrpersonen - in ihrer Rolle als Angestellte - können diese ihren Schulleitungen oder Schulbehörden vorlegen und um Unterzeichnung bitten. Es wird meistens eine gewisse Zeit dauern, bis eine Rückmeldung erfolgt. Oftmals erfolgt gar keine Rückmeldung, weil man das Problem einfach aussitzen möchte oder es wird lediglich auf die Behörden bei Bund und Kantonen verwiesen. Rechtlich ist die Lage jedoch klar. Schulen als Betreiber von WLAN-Geräten und -Netzwerken sind primär für deren Betrieb und daraus entstehende Schäden verantwortlich. Das gilt auch für daraus resultierende gesundheitliche Problem bei Schülern und dem Lehrpersonal.

Egal wie die Reaktionen ausfallen, sie werden aufschlussreich für die weitere Meinungsbildung hinsichtlich der Risiken von WLAN-Strahlung in Schulen, Kindergärten und Kitas sein. Der Dachverband Elektrosmog nimmt gerne Rückmeldungen zu Reaktionen auf die Abgabe seiner WLAN Unbedenklichkeitserklärung entgegen.

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Eltern können die Erklärung an ihre Schulbehörden oder Schulleitungen schicken und bitten, sie auszufüllen und unterzeichnet zu retournieren.

 

 

Weitere Informationen zu den Risiken von WLAN

 

ElektrosmogReport 2023-1: Wirkung von WLAN.

WLAN für Kinder und Schüler? Umgang mit einem unterschätzten Gesundheitsrisiko.

Zeitschrift Kompakt – Technik sinnvoll nutzen, 02/2021.

Swisscom-Patent zur Reduktion der gesundheitlichen Risiken von WLAN.

Gesundheitsschädigende Effekte der Strahlenbelastung.

Die Wirkung der 10-Hz-Pulsation von WLAN auf den Menschen.

Die Gefährdung und Schädigung von Kindern durch Mobilfunk.

Warum wir zum Schutz der Kinder tätig werden müssen.

Wie empfindlich reagieren die Gene auf Mobilfunkstrahlung?