Wie der Kanton die Bevölkerung vor Strahlung schützen kann

Beim Mobilfunk legt der Bund nur die Grundsätze fest. Die Verwaltung soll den kantonalen Spielraum besser nutzen, fordert der Verein «Schutz vor Strahlung» in einem Brief an Regierungsrat Martin Neukom.

 

Zum globalen 5G-Protesttag von heute Samstag hat der Verein «Schutz vor Strahlung» in Zürich einen Protestmarsch mit mehreren hundert Teilnehmer/-innen durchgeführt und Regierungsrat Martin Neukom (Grüne) einen Brief mit vier Forderungen übergeben. Das Gespräch war sehr positiv und Regierungsrat Neukom zeigte sich sehr interessiert.

So sollen sich die Messverfahren für die neuen «adaptiven» Antennen mit unterschiedlicher Sendeleistung an Spitzen- anstatt Mittelwerten orientieren. Eine Mittelung über sechs Minuten ermögliche weit höhere Belastungen. Zudem bestehen keine verbindlichen Messverfahren für rechtlich einwandfreie Bewilligungen der neuen Antennentypen. Die Höchstgeschwindigkeit im Strassenverkehr wird schliesslich auch nicht nach Mittelwerten erhoben.

Für Mikrozellen, die ohne Baubewilligung erstellt werden können, sollen dieselben Anlagegrenzwerte wie für normale Antennenanlagen gelten. Solche Mikrozellen werden auch an «Orten mit empfindlicher Nutzung» (OMEN) installiert wie beim Spielplatz Bäckeranlage(1), wo ein Anlagegrenzwert von 6 V/m gelten müsste und nicht der Immissionsgrenzwert von 61 V/m für Mikrozellen. Dieser Punkt hat Regierungsrat Neukom besonders interessiert.

«Schutz vor Strahlung» fordert im weiteren eine Reduktion der Mobilfunkanlagen in Wohnzonen. Eine Mehrheit der Bevölkerung betrachtet Mobilfunkanlagen als Gefahr für die Gesundheit(2). Zudem kann der Versorgungsauftrag gemäss Fernmeldegesetz auch mit weniger Anlagen gewährleistet werden(3).

Schliesslich fordert «Schutz vor Strahlung» einen Bewilligungsstopp für 5G-Anlagen, da eine Einhaltung der Anlagegrenzwerte messtechnisch noch gar nicht kontrolliert werden könne. Insbesondere stehen Ausführungsbestimmungen des Bundesamtes für Umwelt noch aus. «Schutz vor Strahlung» betont, dass alle diese Forderungen bundesrechtskonform sind und innerhalb der Kompetenzen der kantonalen Behörden liegen.

Den Brief an Regierungsrat Neukom finden Sie unter folgendem Link: Brief an Regierungsrat Neukom.

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