Entstehung der Grenzwerte

Woher stammen die internationalen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung? – Im Jahre 1955 wurde in den USA für elektromagnetische Strahlung bzw. Felder ein Grenzwert von 194 V/m vorgeschlagen, von den US-Streitkräften und der Industrie angewendet und 1966 in einer US-Norm festgeschrieben(10). Zur selben Zeit hatte die Sowjet-Union aufgrund umfangreicher eigener Erhebungen einen Grenzwert von 6 V/m. Im Westen geschah die weitere Bearbeitung der Grenzwerte primär im Rahmen des IEEE(11), in wel­chem bezüglich Normung Vertreter der US-Streitkräfte und der Mobilfunkindustrie massgebend sind. Mit dem Ziel, die Verbreitung dieser IEEE-Grenzwerte bei allen Staa­ten zu erreichen, wurde 1992 die ICNIRP(12) als privater Verein gegründet und von der WHO anerkannt. Die Schweiz übernahm bei ihrer Ausarbeitung der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) im Jahre 1999 die Grenzwertempfehlun­gen der ICNIRP. Für Mobilfunkstrahlung ist dies der sogenannte Immissionsgrenzwert von max. 61 V/m. Er gilt für die Gesamtstrahlung an irgendeinem Ort. Er basiert auf der alleinigen Anerkennung thermischer Auswirkungen auf den Körper, also einer Wirkung wie im Mikrowellenofen. Aufgrund von Hinweisen über nicht-thermische bzw. biologi­sche Auswirkungen der Strahlung beschloss der Bundesrat zusätzlich den zehnmal tieferen Anlagegrenzwert. Dieser wird als sogenannter Vorsorgewert bezeichnet. Er gilt nur für eine einzelne Sendeanlage.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) lässt die Grenzwerte im Auftrag des Bundesrates alle paar Jahre überprüfen. Trotz der stetig steigenden Anzahl neuer Studien mit Hin­weisen auf schädliche Effekte wurden die Grenzwerte bislang nicht gesenkt. Das liegt daran, dass die vom BAFU in Auftrag gegebenen Literaturstudien jeweils zum Schluss kommen, die Effekte seien aus wissenschaftlicher Sicht noch nicht ausreichend gesi­chert. Das BAFU leitet daraus ab, dass kein Grund für eine Senkung der Grenzwerte bestehe. Dieses Verhalten ist nicht legitim für eine Gesundheitsbehörde. Wenn es um die Gesundheit der gesamten Bevölkerung geht, darf man keinesfalls mit vorsorgli­chen Schutzmassnahmen zuwarten, bis der hundertprozentige wissenschaftliche Beleg für eine schädigende Wirkung erbracht ist.

10 USA Standard Safety Level of Electromagnetic Radiation with Respect to Personnel (USAS C95.1-1966)

11 Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE), weltgrösster Berufsverband der Elektro­branche

12 International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP)