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Abschaltung des analogen Telefonnetzes der Swisscom bis Ende 2017 – was gesundheitsbewusste Konsumentinnen und Konsumenten wissen müssen

Die Swisscom stellt bis Ende 2017 alle analogen Telefonanschlüsse auf digitale Telefonie (VoIP) um. In Zukunft soll alle Kommunikation – ob Telefongespräche oder Datenverkehr – über den Internet-Router (die Internet-Box) laufen. Der Router wird in die vorhandene Festnetz-Telefonsteckdose oder in die Glasfasersteckdose eingesteckt. An diesem Router werden dann das Telefon, der Computer und der Fernseher (bzw. die TV-Box) angeschlossen – vorzugsweise mit Kabel.

Digital ist nicht gleich Funk
Seit den 80er-Jahren wird die alte Analogtechnik schrittweise durch die moderne Digitaltechnik abgelöst. Digitaltechnik verursacht weniger Störungen bei der Speicherung und der Übertragung über grosse Distanzen. So hat zum Beispiel die praktisch rauschfreie CD die Schallplatte und die Tonbandkassette ersetzt, und auch der analoge Fernsehempfang musste dem Digitalfernsehen weichen. Da wir als Menschen Töne und Bilder aber nur analog verarbeiten können, werden beide Techniken kombiniert: Mikrofon- und Lautsprechersignale zum Beispiel sind analog. In den Geräten, seien das Telefone oder Verstärker in Radio und Fernseher, werden sie in digitale Signale umgewandelt. In dieser digitalen Form werden die Signale dann entweder über Kabel oder über Funk übertragen. Umgekehrt werden die von aussen ankommenden digitalen Signale für unser Ohr in analoge Signale zurückverwandelt.

Was ist ein Router
Der Router ist ein elektronisches Gerät, das die zu übertragenden Daten dem richtigen Endgerät zuteilt. Wenn also zum Beispiel gleichzeitig TV geschaut, telefoniert und am Computer im Internet gearbeitet wird, trifft der Router die Entscheidung, welche Information wohin weitergeleitet werden soll: an das Telefon, an den Fernseher oder an den Computer. Die meisten heute gebräuchlichen Router werden an das Festnetz angeschlossen. Unter Festnetz verstehen wir die bisherigen Kupfernetze des Telefons und des Kabelfernsehens sowie das neue Glasfasernetz. – Daneben gibt es Router (Hotspots, Modems) für die Kommunikation mit dem Mobilfunknetz.

Digitalkommunikation ohne Belastung durch Funkstrahlung
Im Interesse Ihrer Gesundheit sollten Sie Ihre Endgeräte wie Fernseher, Digitalradio, Computer, Drucker, Telefon etc. nach Möglichkeit immer verkabeln. Die meisten Tablet-Computer lassen sich mit entsprechenden Adaptern ebenfalls verkabelt nutzen. Für Ihre Entscheide im Zusammenhang mit der Umstellung der Swisscom – gleichgültig, wer nachher Ihr Internetanbieter ist – heisst das:

  • Setzen Sie einen Router ein, der den kabelgebundenen Festnetzanschluss nutzt (Kupfer, Glasfaser oder Koaxialkabel des Kabelfernsehens), das heisst also keinen Router für die Einbindung in das Mobilfunknetz über 3G oder 4G (UMTS oder LTE).
  • Setzen Sie einen Router ein, der einen Ausschaltknopf für WLAN/WiFi hat. Lassen Sie sich bei einer vom Fachmann durchgeführten Installation des Gerätes wenn nötig schriftlich bestätigen, dass WLAN deaktiviert ist. – Wichtig für Kunden von UPC Cablecom: Der aktuelle Router enthält neben dem privaten WLAN-Sender, den Sie per Knopfdruck abschalten können, noch einen zweiten WLAN-Sender zur freien Benutzung durch alle Cablecom-Kunden, für den es keinen Abschaltknopf gibt. Dieser zweite WLAN-Sender muss in der Software des Routers deaktiviert werden. Beauftragen Sie damit den Support und kontrollieren Sie periodisch, ob WLAN noch deaktiviert ist. (Eventuell könnte die Deaktivierung anlässlich einer Aktualisierung der Software wieder herausfallen.)
  • Verbinden Sie Ihre Endgeräte (Telefon, Fernseher, Digitalradio, Computer, Drucker) nur mittels Kabel mit dem Router und vermeiden Sie den Gebrauch von WLAN/WiFi.
  • Falls Sie trotzdem ein schnurloses Telefon (DECT) nutzen wollen, achten Sie unbedingt darauf, dass es strahlungsarm ist und über einen sogenannten „Ecomode plus“ verfügt, den man Ihnen beim Telefonkauf gleich einstellen soll.

 Alle bisherigen Telefone funktionieren weiter
Die Umstellung der Swisscom auf die Digitaltechnik braucht also keineswegs mit Funkstrahlung verbunden zu sein. Von Ihnen hängt es ab, ob Sie alle Ihre Endgeräte verkabeln und die WLAN-Sender ausschalten oder dauerhaft deaktivieren. Dennoch ist die Umstellung lästig und hat Nachteile: Um alte Wählscheiben-Telefone oder kleine Telefonanlagen weiterhin zu betreiben, braucht es Adapter; bei Stromausfall funktioniert das Telefon nicht mehr (ebenso bei zeitweisem, z.B. nächtlichem Abschalten des Routers); die Router verbrauchen Strom.

K-Tipp und Kassensturz haben Beiträge zu diesen Problemen gebracht. Diese finden Sie auf www.srf.ch/konsum und www.ktipp.ch/artikel/d/festnetztelefonie-aenderungen-im-ueberblick/ . Einen Überblick verschafft die untenstehende Tabelle (Quelle: SRF). Ein Infoblatt der Swisscom zeigt die Umrüstung auf Glasfaser.

Tabelle Digitaltelefon SRF

 

Forderungen und Massnahmen

Tausende Studien legen einen vorsichtigen Umgang mit elektromagnetischen Feldern und Strahlung nahe. Diese Erkenntnisse werden von offizieller Seite nicht ernst genommen. Erkenntnislücken werden sogar zur Begründung der angeblichen Ungefährlichkeit missbraucht. Politik und Behörden missachten damit das Vorsorgeprinzip.

Wir fordern:

• Industrieunabhängige Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken von Funkstrahlung und Hochspannungsleitungen

• Anerkennung von Elektrosensibilität als Krankheit/Behinderung

• Deklarationspflicht für strahlende Geräte (Warnhinweise)

• Reduktion der Strahlung durch Senkung der Grenzwerte auf die neuen Salzburger Vorsorgewerte

• Kompetenz für die Gemeinden zur Schaffung von unbelasteten Wohngebieten mittels gesamtheitlicher Infrastrukturplanung

• Recht auf strahlenfreies Wohnen, d.h. Trennung von Innenraum- und Aussenversorgung

• Recht auf strahlenfreies Reisen im öffentlichen Verkehr, d.h. strahlenfreie Wagen oder Abteile

• Erdverlegung von Hochspannungsleitungen

• Förderung breitbandiger Telekommunikationsnetzwerke mit Glasfaser- und Kupferkoaxialkabel

• Entwicklung und Bevorzugung von strahlenarmen Technologien

• Risikoforschung ohne Einflussmöglichkeiten durch die Industrie

Die im Jahr 1999 festgelegten Schweizer Grenzwerte sind nicht strenger als im Ausland, nur anders benannt. Sie sind zudem veraltet und orientieren sich nicht am aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Unzählige Messungen belegen, dass die Strahlungswerte in der Schweiz nicht tiefer sind als im Ausland.

Elektrosmog verursacht und fördert:

Schlafstörungen, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Unruhe, Reizbarkeit, Aggressivität, Schwindel, Konzentrationsstörungen, Gedächtnisprobleme, depressive Stimmungen, Ohren- und Augenprobleme, Hautveränderungen, -brennen und -kribbeln, ...

• Häufige Infekte, erhöhte Entzündungstendenz, Gelenk- und Gliederschmerzen, Nervenschmerzen, Herz- und Blutdruckprobleme, Hormonstörungen, Übelkeit ...

• Krankheiten des Zentralnervensystems und Krebs

• Erhöhtes Risiko von Unfruchtbarkeit bei jungen Männern

• Burnout-Syndrom als Zustand emotionaler Erschöpfung mit reduzierter Leistungsfähigkeit, Desillusionierung, Apathie, psychosomatischen Erkrankungen, Depression oder Aggressivität, ...

• Orientierungsstörungen bei Zugvögeln, Insekten- und Bienensterben, Grauen Star bei Kälbern, vermehrte Missbildungen bei Nutztieren, genetische Schäden und hohe Mortalität bei Amphibien, …

Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, Schwangere, Personen mit geschwächtem Immunsystem, Kranke, ältere Personen, Elektrofachleute, Zug- und Buspassagiere, Bahnpersonal, Betriebspersonal von Funksendern.

Der Bund kennt die Risiken ...

Bei der Erarbeitung der schweizerischen Grenzwerte (1999) nannte das Bundesamt für Umwelt folgende Wirkungen schwacher elektromagnetischer Strahlungen und Felder: Veränderungen beim Stoffwechsel von Zellen sowie beim Hormonhaushalt, Schlaf- und andere Störungen, erhöhtes Leukämierisiko neben Hochspannungsleitungen, Verdacht auf krebsfördernde Wirkung, neurovegetative Störungen, Schwächung des Immunsystems.

... schützt aber die Bevölkerungnur ungenügend

Um diese Wirkungen zu berücksichtigen, legte der Bundesrat sogenannte Anlagegrenzwerte fest. Sie sollen im internationalen Vergleich angeblich einen vorsorglichen Gesundheitsschutz bieten. Unzählige Messungen belegen aber, dass wir in der Schweiz nicht besser vor Funkstrahlung geschützt sind als die Bevölkerung im Ausland.

Das Vorsorgeprinzip muss endlich verwirklicht werden

Industriefinanzierte Studie sind oft voll methodischer Fehler und liefern keine klaren Ergebnisse. Die beteiligten Forscher
geben das sogar selber zu und warnen zugleich vor Risiken, insbesondere für Langzeitnutzer und Kinder. Unabhängig finanzierte Studien belegen hingegen in den meisten Fällen ein gesundheitliches Risiko.

Wissenschaftliche Erkenntnislücken dürfen nicht zur Begründung der Ungefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung genutzt werden. Denn auch die Beweise, die eine Beziehung zwischen dem Rauchen oder Asbest und Lungenkrebs herstellen, sind erst Jahrzehnte später erbracht worden.

Grundregeln im Umgang mit Funkstrahlung

  1. Abstand halten - Ausschalten - So wenig Funkstrahlung wie möglich erzeugen, sich selbst und anderen zuliebe
  2. Handy, Smartphone und Tablet-PC nach Benutzung in den Flugmodus setzen
  3. Handy während des Verbindungsaufbaus nicht ans Ohr halten - Headset oder Freisprecheinrichtung einsetzen - SMS oder Messenger bevorzugen
  4. Nicht in Auto, Bus, Bahn und Flugzeug telefonieren oder das Internet aufrufen - die Strahlung in Fahrzeugen ist viel höher
  5. Eingeschaltete Handys nicht direkt am Körper tragen, vor allem nicht in Hosen- oder Brusttaschen
  6. Zu Hause und im Büro das Handy ausschalten, bzw. auf das Festnetz umstellen
  7. Daheim, in Schulen, im Betrieb, im Spital usw. möglichst keine Funkanwendungen installieren und Kabellösungen bevorzugen
  8. Über Funk keine Online-Spiele und kein Video-/Audio-Streaming - Festnetz benutzen
  9. Kinder und Jugendliche müssen über die Risiken aufgeklärt werden, sie sollen Handys nur für den Notfall mitführen
  10. Schutzaufkleber, Chips, Medaillons, Kristalle, Handyhüllen etc. bieten keinen Schutz vor Strahlen

Eine Abschirmung von Gebäuden ist möglich, sollte aber letzte Priorität haben. Weitere Informationen finden Sie auf

Quellen von Elektrosmog

• Handys, Smartphones, Laptops, Tablet-Computer, Schnurlostelefone, ...

• Drahtlose Netzwerke (WLAN/WiFi) für Internet, Fernsehen, Radio, Telefon, Spielkonsolen, Überwachungskameras, ...

• Internet über die Stromsteckdose (Power Line Communication PLC)

• Jede Sendeantenne, beispielsweise für Mobilfunk, analoges und digitales TV/Radio, Funkrufdienste (Pager), Betriebsfunk, Amateurfunk, Radar, Polycom, Flugfunk, Richtfunk, ...

• Drahtloses Computerzubehör, Babyphones, Wetterstationen, Lesegeräte für RFID-Chips, ...

• Mikrowellenöfen, Induktionsherde, Energiesparlampen, Netzgeräte, Computer- und TV-Bildschirme (v.a. Plasma), elektronisch geregelte Motoren in Haushalt und Fahrzeugen, ...

• Hochspannungsleitungen, Bahnfahrstromleitungen, Trafostationen, Gebäude-Elektroinstallation, Elektromotoren, …