Stellungnahme zum Mobilfunkleitfaden des BAFU

Medienmitteilungen

Gemeinden und Städten wird der Tarif bekanntgegeben

Unter Federführung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) wurde heute ein sogenannter «Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte» vorgestellt. Bei genauerer Betrachtung handelt es sich allerdings um detaillierte Handlungsanweisungen, mit denen der weitere Wildwuchs von Handyantennen in der Schweiz gefördert werden soll.

Beim neuen Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte des Bundesamtes für Umwelt entsteht der Eindruck, dass er von PR-Spezialisten der Mobilfunkindustrie verfasst wurde. Er ist optisch ansprechend als angebliches Hilfsmittel für die vielen Gemeinden verpackt, die eigentlich ernsthaft etwas gegen den grassierenden Antennenwildwuchs unternehmen wollen. Ursprünglich ist nämlich der Wunsch nach einem Planungsleitfaden für die Standortwahl von Handymasten bei betroffenen Gemeinde- und Stadtbehörden entstanden. Sie wandten sich mit dem Anliegen an ihre nationalen Verbände. Mit dem vorgelegten Bericht werden sie jetzt arg enttäuscht. Statt konkreter Lösungsvorschläge wird insbesondere dargelegt, was Behörden im Rahmen von Baubewilligungsverfahren für Handymasten nicht machen dürfen. Die verantwortlichen Autoren geben quasi den Tarif bekannt, an den sich gefälligst alle zu halten haben.

Aus inhaltlicher Sicht sei an dieser Stelle nur ein Punkt kritisch zu hinterfragen. Die Autoren begründen die eineinhalbjährige Verzögerung des Leitfadens unter anderem damit, dass sie dadurch die aktuellsten Gerichtsurteile und Studien berücksichtigen konnten. Im Leitfaden fehlt allerdings jeglicher Hinweis darauf, dass bereits am 19. Oktober 2009 in einem sehr wichtigen Bundesgerichtsurteil (BGE 1C_400/2008) angeordnet wurde, dass Gemeinden in Baubewilligungsverfahren zu prüfen haben, ob beim Antennenbetrieb hohe Risiken hinsichtlich der Störung empfindlicher elektronischer Geräte und Anlagen bestehen. Für Maschinen gelten nämlich international standardisierte und bereits wesentlich tiefere Strahlenschutzwerte als für Menschen. Wenn Gemeinden diesen Umstand nicht sorgfältig prüfen, kann es beispielsweise bei elektronischen Anlagen der chemischen Industrie sehr schnell zu grossen Personen-, Umweltund Sachschäden kommen. Im Leitfaden findet man auch nichts darüber, dass seit der letzten Überprüfung der geltenden Grenzwerte eine Vielzahl neuer wissenschaftlicher Studien erschienen ist, die unzweifelhaft die Schädlichkeit der Antennenstrahlung belegen. So wurden beispielsweise
die Ergebnisse der europäischen REFLEX-Studie an unabhängigen Labors in der Schweiz, in Italien und in China mehrfach bestätigt. Gemäss diesen Studien schädigt Handystrahlung das Erbgut von Zellen, was die Grundlage für Krebs ist. Wichtige Sachverhalte, die verantwortungsbewussten Gemeindebehörden im Leitfaden bewusst vorenthalten werden.

Der Leitfaden und die merkwürdigen Umstände zu dessen Entstehung zeigen, dass die von der nationalen Koordinationsgruppe der Elektrosmog-Schutzorganisationen kürzlich lancierten Petition für weniger Funkstrahlung eine besonders aktuelle Berechtigung hat. Mit der Petition soll
erreicht werden, dass Gemeinden die uneingeschränkte Planungshoheit für Standorte von Handy-Antennen zurückerhalten. Ausserdem wird verlangt, dass alle strahlenden Geräte künftig entsprechend gekennzeichnet werden.