Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)

Die mehr als siebzig Jahre alten, maroden Hochspannungsleitungen sollten saniert werden. Einerseits sieht das Umweltschutzgesetz eine Pflicht zur Sanierung vor, andererseits werden die alten Anlagen den Anforderungen an die neue Energiestrategie nicht gerecht. Darum soll die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) im Zusammenhang mit den Regelungen für Hochspannungsleitungen geändert werden. Bundesrat und BAFU ziehen es aber vor, die Verordnung so zu ändern, dass sich alte Leitungen sukzessive über viele Jahre hinweg laufend ausbauen lassen, ohne die Grenzwerte, wie sie für Neuanlagen gelten, einhalten zu müssen. Besonders irritierend ist der Umstand, dass die Erdverkabelung explizit ausgenommen werden soll, obwohl dies die wirksamste Massnahme zur Reduzierung von nichtionisierender Strahlung (NIS), der Vermeidung von hohen Übertragungsverlusten und der Schonung des Landschaftsbildes ist.

Die Vorlage stellt zweifelsfrei eine Lex Swissgrid dar. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat beantragt, den Revisionsvorschlag zur NISV wegen grundsätzlicher Mängel gänzlich abzulehnen.

Detaillierte Stellungnahme zur Verordnungsänderung

Anhang 1: Auszug aus dem erläuternden Bericht zur NISV von 1999

Anhang 2: Woher kommen unsere Mobilfunk-Grenzwerte?

Link zum Bioinitiative-Report 2012

Link zum Report der European Environment Agency, EEA 2013

Link zu den Vernehmlassungsunterlagen des BAFU

Link zur Medienmitteilung des Dachverbandes