Erfassung von Strahlenschäden bei Nutztieren

Bereits in den 1990er Jahren wurden durch die Universität Bern im Umfeld von Rundfunksendern, wie beispielsweise dem inzwischen abgebrochenen Sender in Schwarzenburg, vermehrt gesundheitliche Probleme bei Kühen und Kälbern festgestellt. Landwirte berichteten auch in der Nähe des Landessenders Beromünster über gesundheitliche Probleme bei ihrem Vieh. Diese Probleme haben sich mit dem Ausbau des Mobilfunks landesweit verstärkt. Gemäss einer Befragung in den Jahren 2005 und 2006 von Landwirten im Kanton Baselland durch das Bundesamt für Veterinärwesen gaben 64% der Befragten an, sie hätten gesundheitliche Probleme bei ihrem Vieh nach dem Aufstellen eines Mobilfunkantennenmastes beobachtet.

Die Spitze dieser besorgniserregenden Entwicklung bildet bislang der über die Landesgrenzen hinaus bekannt gewordene Fall des Landwirts Hans Sturzenegger in Reutlingen bei Winterthur. Nach dem Errichten eines Antennenmastes auf seinem Hof kamen in den Folgejahren fünfzig Kälber mit grauem Star (nukleärer Katarakt) auf die Welt. Zudem litten auch andere Tiere und Bewohner des Hofes an vielfältigen Krankheitssymptomen. Diese verschwanden erst, als der Mobilfunkbetreiber nach Untersuchungen der Universität Zürich den Antennenmast Jahre später entfernen musste. Inzwischen haben sich zahlreiche weitere Landwirte mit ähnlichen Schäden bei Hans Sturzenegger gemeldet.

Ein Zusammenhang zwischen den Erkrankungen von Tieren und den elektromagnetischen Feldern (Funkstrahlung) von Mobilfunkantennenmasten kann inzwischen nicht mehr ernsthaft geleugnet werden. Ähnlich negative Auswirkungen haben auch die Magnetfelder von Stromleitungen in und um Gebäude sowie die Hochspannungsfreileitungen. Weltweite Grundlagenforschungen an verschiedensten Tierarten belegen, dass die gesundheitlichen Probleme unter anderem durch den von der Strahlung verursachten oxidativen Stress in den Körperzellen hervorgerufen werden.

Wegen der vielen inzwischen gemeldeten Fälle will die veterinärmedizinische Abteilung der Universität Zürich eine systematische und landesweite Erfassung bei betroffenen Tierhaltern durchführen. Zu diesem Zweck wurde eigens eine Online-Datenbank eingerichtet, in der Betroffene via Internet ihre Schadenfälle melden können. Der Name der Datenbank lautet NUNIS (NUtztiere - Nicht Ionisierende Strahlung) und sie kann über folgende Adresse erreicht werden:

http://www.nunis.uzh.ch

Für Rückfragen ist der Projektverantwortliche Prof. Dr. Michael Hässig unter der Telefonnummer 044 635 82 60 und der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

Halter von Nutztieren, wie beispielsweise Landwirte, Imker, Vogelzüchter und Pferdehalter haben die Möglichkeit, unerklärliche gesundheitliche Probleme und Verhaltensstörungen bei ihren Tieren selber in der NUNIS-Datenbank einzutragen, wenn sie als mögliche Ursache einen Mobilfunkantennenmast oder Stromleitungen bzw. andere elektrische Einrichtungen wie beispielsweise Transformatoren, Motoren und Wechselrichter von Photovoltaikanlagen vermuten. Auch Tierärzte, landwirtschaftliche Ausbildungsinstitutionen und Zoos sind gebeten, ihre allfälligen Beobachtungen in der Datenbank zu melden. Die NUNIS-Datenbank der Meldestelle wird vorerst bis Ende 2014 betrieben.

Wichtiger Hinweis zur Forschungsunabhängigkeit

Bundesbehörden wie das Eidgenössische Starkstrominspektorat und das Bundesamt für Kommunikation wollen offensichtlich an die von der Universität Zürich erfassten, äusserst brisanten Daten in nicht anonymisierter Form gelangen. Diese beiden Behörden haben gemäss ihrem Auftrag allerdings nichts direkt mit der Lösung von gesundheitlichen Problemen bei Tieren zu tun, sondern vertreten bekanntlich die Interessen der Strom- und Telekommunikationsindustrie. Aufgrund entsprechender Erfahrungen muss mit einer unerlaubten Datenweitergabe an die Industrie gerechnet werden. Diese wird höchstwahrscheinlich versuchen, für sie unangenehme Ergebnisse zu vertuschen und Druck auf die Beteiligten auszuüben.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Universität Zürich dieser Datenschutzproblematik durchaus bewusst ist. Sie überlässt es deshalb korrekterweise den Umfrageteilnehmern, ob sie damit einverstanden sind, dass ihre Angaben in nicht anonymisierter Form auch an die Bundesbehörden weitergegeben werden dürfen oder nicht.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein empfiehlt den Umfrageteilnehmern, der Datenweitergabe an die Bundes­behörden nicht zuzustimmen und dies in der NUNIS-Datenbank mit einem «Klick» an entsprechender Stelle zu vermerken.

Auch ohne eine solche Zustimmung kann an der wichtigen und sinnvollen Befragung der Universität Zürich teilgenommen werden und die Untersuchungsergebnisse werden dadurch keinesfalls geschmälert. Der in diesem Zusammenhang wichtigen Unabhängigkeit der Forschung kann so Rechnung getragen werden.

Der Dachverband ist dankbar für eine kurze Mitteilung über die Teilnahme an der Befragung ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) und ist gerne bereit, im Bedarfsfall industrieunabhängige Unterstützung beim weiteren Vorgehen und der Problemlösung zu bieten.