Stellungnahme zur Änderung der Verordnung Fernmeldedienste (FDV)

 

Die Grundversorgung nur mittels Funk bereitzustellen, ist keine Option

Wie beim Passivrauchen ist eine gesundheitliche Gefährdung auch mit Elektrosmog möglichst zu vermeiden. Mit einer minimalen Belastung des Aussenraumes, so dass in den Wohn- und Arbeitsräumen keine Strahlung und Versorgung mehr vorhanden ist, wäre das weitgehend zu erreichen. Eine gesamtschweizerische Grundversorgung der kabelgebundenen Telekommunikation darf unter keinen Umständen aufgegeben werden. Im Sinne der Sicherheit der Bevölkerung muss ein vom Stromnetz unabhängiges zuverlässiges Verbindungsnetz in alle Gemeinden erhalten bleiben. Die Funknetze sind anfällig auf unterschiedlichste Störungen, was sich am 13.11.2015 im Stadion von Paris eindrücklich gezeigt hat: Unmittelbar nach den tragischen Ereignissen war jeglicher Funktelefonverkehr zusammengebrochen. Diese Technologie kann als Grundversorgung, die wie das heutige Telefonnetz auch im Krisenfall verlässlich funktionieren muss, keine Option darstellen.

Konkrete Vorschläge des Dachverbandes am Änderungsentwurf des BAKOM

- Art.15 Abs.1 lit.e der bisherigen Verordnung hat verlangt, dass der Grundversorger öffentliche Sprechstellen bereitstellen muss. Das BAKOM möchte diesen Artikel ersatzlos streichen.

Der Dachverband verlangt, dass dieser Artikel bestehen bleibt.

- Art.16 Abs.2, lit.b erlaubt dem Grundversorger, aus technischen oder ökonomischen Gründen auf die Bereitstellung des Anschlusses zu verzichten, „wenn ein Alternativangebot zu vergleichbaren Bedingungen auf dem Markt verfügbar ist.

Mit diesem vom BAKOM vorgeschlagenen Artikel würde

Um dies zu verhindern, verlangt der Dachverband einen zusätzlichen Art.16 Abs.2 lit.c „Funkdienste sind als vergleichbares Alternativangebot ausgeschlossen.“

 

Links:

- Stellungnahme des Dachverbandes

- Änderungsentwurf des BAKOM