Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)

Die Vorlage stellt zweifelsfrei eine Lex Swissgrid dar. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat beantragt, den Revisionsvorschlag zur NISV wegen grundsätzlicher Mängel gänzlich abzulehnen.

Detaillierte Stellungnahme zur Verordnungsänderung

Anhang 1: Auszug aus dem erläuternden Bericht zur NISV von 1999

Anhang 2: Woher kommen unsere Mobilfunk-Grenzwerte?

Link zum Bioinitiative-Report 2012

Link zum Report der European Environment Agency, EEA 2013

Link zu den Vernehmlassungsunterlagen des BAFU

Lex Swissgrid - Nein danke! - Medienmitteilung vom 28.1.2014